Projektleitung | Rosenbaum, Wolf |
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Beteiligte Mitarbeiter | Linne, Gudrun Voswinkel, Stephan |
Institutioneller Anbindung | Universität Göttingen, Soziologisches Seminar |
Gefördert durch | Hans-Böckler-Stiftung |
Studienlaufzeit | 3 Jahre |
URL zur Studie |
Kurzbeschreibung | 'Im Zentrum unserer Untersuchung steht also der Betrieb. Wir untersuchen, - aus welchen Gründen in Betrieben befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, - welche Formen der Praxis von Arbeitsvertragsbefristung sich unterscheiden lassen, - auf welchen Rechtsgrundlagen die Arbeitsvertragsbefristungen sich unterscheiden lassen, - wie sich befristet Beschäftigte in der Struktur der Belegschaften verorten lassen, - welche Bedeutung die Arbeitsvertragsbefristung für das Rekrutierungsverhalten der Betriebe besitzt, - welche Bedeutung die Arbeitsvertragsbefristung für die befristet Beschäftigten gewinnt, - was sie veranlasst, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, - ob sie die Befristung des Arbeitsvertrages ihre Arbeits- und Sozialsituation im Betrieb in spezifischer Weise prägt und besondere Belastungen mit sich bringt, - wie sie ihre Beziehung zur Belegschaft und zur betrieblichen Interessenvertretung wahrnehmen. - wie sich Betriebs- und Personalräte gegenüber der Arbeitsvertragsbefristung verhalten' (S. 44). |
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Ziel | Generelles Erkenntnisinteresse legen die Autoren auf die Erforschung von befristeten Arbeitsverhältnissen, welche zwar einerseits 'totgesagt' waren, andererseits jedoch wieder in Mode zu kommen scheinen. |
Theoriebezug | Die theoretische Rahmung der Arbeit umfasst Gedanken zu Thematiken der 'Flexibilisierung', 'Deregulierung' und zur 'Abkehr vom Normalarbeitsverhältnis' (S. 21ff.). Vor allem die Gegensätze und Widersprüche von externer und interner Flexibilität werden diskutiert. Deregulierung beziehen die Autoren v.a. auf den Abbau der Schutzfunktion des Arbeitsrechts. Problematisch ist die Abkehr vom 'Normalarbeitsverhältnis' u.a. aufgrund des damit einhergehenden verschärften Gegensatzes zwischen normativer und realer Normalität (S. 40). Von Bedeutung ist dies, denn: 'Wenn also die Frage zu beantworten ist, ob und in welcher Hinsicht die Arbeitsvertragsbefristung zur Erosion des Normalarbeitsverhältnisses beiträgt, dann ist nicht allein der Aspekt zu beleuchten, ob sie zur Destabilisierung von Arbeitsverhältnissen führt, sondern es geht um mehr: Bedeutet die Befristung von Arbeitsverträgen, daß ein juristisches oder soziales Leitbild für menschengerechte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verblaßt? (...) Auch unter 'Deregulierung' der Arbeitsbeziehungen ist nicht allein die Erweiterung der Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeber über den Bestand von Beschäftigungsverhältnissen zu verstehen. Darüber hinaus kann sie in der Denormierung von Arbeits- und Sozialsituation, als Veränderung der Machtverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten zugunsten der Arbeitgeber bestehen' (S. 40). |
Geografischer Bezug | Deutschland |
Informationen zur Datenerhebung | 3 Untersuchungsverfahren: 1.) explorative Vorphase: Expertengespräche mit Vertretern aus Verbänden und Arbeitsämtern zur Erhebung der bisherigen Erfahrungen mit der Thematik. Insbesondere wurden befragt: Experten aus den Vorstandsverwaltungen von 14 Gewerkschaften und des DGB; Gespräche mit örtlichen Gewerkschaftssekretären und Betriebsräten, insbesondere in 3 Betriebsräteseminaren zum Thema Flexibilisierung und ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse. Experten aus Vorstandsverwaltungen von 4 Arbeitgeberverbänden. Leiter der Arbeitsvermittlung und je zwei bis drei Hauptvermittler aus 13 Arbeitsämter. 2.) Erste Phase der Hauptuntersuchung: Gespräche mit 32 Arbeitgebervertretern (i.d.R. Personalleiter), sowie 35 Betriebs- und Personalräten in insgesamt 41 Betrieben. Ebenfalls wurden Daten über Personalentwicklung, -struktur und Arbeitsvertragsbefristungen in diesen Betrieben zusammengetragen. 3.) Zweite Phase der Hauptuntersuchung. Gespräche mit 83 aktuell oder ehemals befristet Beschäftigten in 10 der 41 Betriebe der ersten Phase (siehe S. 46). |
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Fallzahlen | Es wird nicht explizit erörtert, was der Gegenstand eines Falles ist. Man kann vermuten, dass entweder die 41 Betriebe, bzw. die 10 Betriebe des zweiten oder dritten Untersuchungsschrittes gemeint sind. |
Falldarstellung | Die Falldarstellung wird beschrieben: "In der Darstellung unserer Ergebnisse verfahren wir jedoch nicht so, daß wir betriebliche Fallstudien präsentieren, sondern wir stellen - z.T. typologisierend - verallgemeinernde Befunde dar" (S. 45). |
Selbstdefinition | Die Autoren bezeichnen ihre Arbeit als "Fallstudie" (S. 45). |
Auswahl | Betriebe wurden aufgrund folgender Kriterien ausgewählt: Betriebsgröße, Saisonabhängigkeit, Qualifikationsstruktur und Frauenanteile der Belegschaften. Sowie dem Arbeitsmarktumfeld und dem Selbstständigkeitsgrad des Betriebs. Die ersten drei Faktoren wurden auch auf die Branchenauswahl bezogen (Automobilindustrie, Stahlindustrie, Elektrotechnische Industrie, Maschinenbau und feinmechanische Industrie, Chemische Industrie, Kunststoffverarbeitende Industrie, Bekleidungsgewerbe, Schuhherstellung, Baugewerbe, Einzelhandel, Bundespost (S. 47f.), auch die Regionalauswahl wird begründet (Darstellung der Verteilung der Betriebe auf die Branchen, siehe Übersicht 1 S. 49). |
Überblick Methoden | Ein Methodenkapitel ist vorhanden (Kapitel B.; S. 41ff.). Um die Frage zu beantworten, inwieweit die Ausbreitung befristeter Arbeitsverträge als ein 'Flexibilisierungs- und Deregulierungselement' zu interpretieren ist, entscheiden sich die Autoren die Nutzung befristeter Arbeitsverträge, deren Motive und Auswirkungen, zu fokussieren. Dies hat zur Folge, dass methodisch der Betrieb im Mittelpunkt der Untersuchung steht (S. 44). Ziel ist '(...) die Handlungsperspektiven der Beteiligten - Arbeitgeber, Betriebsräte, Vorgesetzte, befristet Beschäftigte - zu verstehen und zu rekonstruieren und sie zu den 'objektiven' Verläufen betrieblicher Berufspraxis in Beziehung zu setzen. Ein realitätsgerechtes Bild soll durch wechselseitiges Inbeziehungsetzen der Interviews entstehen (S. 45). Zwar werden verallgemeinernde Aussagen getroffen, aber nicht auf der Grundlage statistischer Repräsentativität, sondern: 'Im Konflikt zwischen Tiefe und Breite der Analyse versuchten wir einen Kompromiss zu finden, indem wir einzelne Branchen auswählten (...), in diesem Rahmen Betriebe unterschiedlicher sozioökonomischer Charakteristik auswählten, ein mehrstufiges Vorgehen unterschiedlicher Breite wählten' (S. 45). Die dreiphasige Untersuchung führte nach und nach zu einer Verengung der Breite des Untersuchungsfeldes (S. 47). |
Auswertung | Analyse im ersten Schritt nach einzelnen Betrieben (betriebliche Fallstudien), anschließend querdimensional. |
Ergebnisse | Die Ergebnisse werden nach den Perspektiven der "Personalpolitik" (Teil C) (d.h. Überlegungen und Motive der Arbeitgeber, Typen der Befristungspraxis, Nutzung durch die Betriebe, etc.), der "befristet Beschäftigten" (Teil D) im Zuge einer Typologie und den "Betriebs- und Personalräten" (Teil E) aufbereitet. Abgeschlossen wird der Bericht mit Überlegungen zu Konsequenzen der Befristungspraxis (Teil F). Dort kommen die Autoren zu dem Fazit: "Nach Abschluß unserer Untersuchung sehen wir die wirklich entscheidende Bedeutung des befristeten Arbeitsvertrags in den Veränderungen, die sich in den Arbeitsbeziehungen zeigen" (S. 311). Außerdem wird der eigene Beitrag zu den anfangs skizzierten Problemfeldern - Flexibilisierungs- und Deregulierungsdebatte, sowie Abkehr vom Normalarbeitsverhältnis - deutlich gemacht und letztlich Konsequenzen aus den Ergebnissen und deren Interpretation aufgezeigt (S. 321ff.). |